Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung:Diese allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge zwischen Haid & Oberhammer OEG (im folgenden kurz mahatio :: communication concept genannt) und dessen Auftraggeber. Mit Unterfertigung der Auftragserteilung aufgrund eines Angebotes, welches diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als integrierenden Bestandteil ausweist, anerkennt der Auftraggeber deren Gültigkeit auf die Dauer der Geschäftsbeziehung.
2. Auftrag:
Aufträge können sowohl als Einzelauftrag als auch innerhalb von Rahmenvereinbarungen erteilt werden. Der Auftraggeber erklärt hinsichtlich sämtlicher dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellter Daten und Unterlagen allein und rechtsgültig verfügungsberechtigt zu sein. mahatio :: communication concept übernimmt somit hinsichtlich der Verletzung von Urheberrechten der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellter Daten und Unterlagen, keinerlei Haftung. Mahatio :: communication concept wird vom Auftraggeber diesbezüglich schad- und klaglos gehalten.
3. Urheberrecht:
Die Anwendung der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (URHG) auf das Auftragsverhältnis gilt als vereinbart. Die für ein gutes Ergebnis notwendige Mitarbeit des Auftragsgebers begründet kein Miturheberrecht. mahatio :: communication concept ist zur Anbringung des Namens, Firmenwortlautes oder Logos in zurückhaltender aber erkennbarer Größe auf jedem Werk berechtigt. Demnach verbleiben alle Rechte für die durchgeführte Bearbeitung bei mahatio :: communication concept. Unabhängig von der hinsichtlich des Auftrages vereinbarten Nutzungsmöglichkeiten für den Auftraggeber (Nutzungsgebiet, Nutzungsdauer, Nutzungshäufigkeit) behält es sich mahatio :: communication concept ausdrücklich vor, die im Zuge des Auftrages erstellten Dienstleistungen zum Zwecke der Präsentation und Teilnahme an Wettbewerben sowie zu Referenzzwecken unentgeltlich zu verwenden. Enthalten Vorschläge patentfähige Elemente, ist mahatio :: communication concept nicht der Auftraggeber anmeldeberechtigter Urheber. Alle Rechte für die erstellten Arbeiten bleiben bei mahatio :: communication concept. Die Nutzung der in Auftrag gegebenen Leistungen in Österreich unterliegt keiner Mengenbegrenzung im Hinblick auf den vereinbarten und beauftragten Nutzungszweck. Digitale Daten dürfen ohne Zustimmung von mahatio :: communication concept nicht vervielfältigt, bearbeitet oder verfälscht werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte (mit Ausnahme an Produktionsbetriebe wie Druckereien, Buchbindereien etc.) ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von mahatio :: communication concept nicht erlaubt. Die an Produktionsbetriebe übermittelten Daten müssen nach Abschluss der in Auftrag gegebenen Arbeiten von diesen Produktionsbetrieben entweder an den Kunden bzw. an mahatio :: communication concept retourniert werden. Der für die einzelnen Aufträge geltende Nutzungsumfang wird bei Auftragserteilung grundsätzlich festgelegt. Wurden über den Nutzungszweck und Nutzungsumfang keine Vereinbarungen getroffen, gilt das oben vereinbarte. Der Auftraggeber verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen nur für den jeweils vorgesehenen Zweck und nur im vereinbarten Umfange genutzt werden. Über den Umfang der tatsächlichen Nutzung steht mahatio :: communication concept ein Auskunftsanspruch zu. Will der Auftraggeber nach Auftragserfüllung, Rücktritt oder nach Kündigung eines Rahmen- oder Betreuungsvertrages erarbeitete oder gestaltete Konzepte, Ideen oder Werke unverändert weiter nutzen, erfordert dies die Einräumung des unbeschränkten Nutzungsrechtes. Wenn diese von Dritten oder dem Auftraggeber verändert, aktualisiert oder als Grundlage für Weiterentwicklungen verwendet werden sollen, bedarf es zusätzlich der Einräumung des Rechtes auf Bearbeitung durch Dritte. Wünscht der Auftraggeber die Übergabe der Computerdaten (z.B. offene Dateien), erfordert dies eine zusätzliche Vereinbarung (ausgenommen sind Bildschirm optimierte PDFs). Die Einräumung all dieser Rechte darf von mahatio :: communication concept nicht verwehrt werden, wenn mahatio :: communication concept ein angemessenes Honorar, das auch den Verdienstentgang durch Wegfall zukünftiger Aufträge berücksichtigt, geboten wird. Da der Urheberschutz und die gesetzlich geregelte Dauer der Nutzungsrechte über die Auftragsdauer hinaus gelten, erlöschen Ansprüche, die sich aus Nutzungsvereinbarungen ableiten, erst mit dem Ende der gesetzlichen Schutzdauer und gehen auf die Rechtsnachfolger beider Vertragspartner über.
Für den Fall, dass der Auftraggeber alle Rechte an der Nutzung der Urheberrechte an der Webseite erwirbt und er Veränderungen an dieser vornimmt, so steht es mahatio :: communication concept frei die Entfernung des "webdesign by mahatio :: communication concept" zu verlangen.
Betreffend der rechtlich notwendigen Bestandteile auf von mahatio :: communication concept erstellten Webseiten, die zur Erfüllung der Bestimmungen der jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen notwendig sind, wie notwendige Inhalte (Impressum, Datenschutzerklärung, allgemeine AGB`s etc.), hat sich der Kunde selbst rechtlichen Rat einzuholen und die entsprechenden Inhalte dieser Bestandteile mahatio :: communication concept schriftlich mitzuteilen. Für die Richtigkeit dieser Inhalte übernimmt mahatio :: communication concept keine Haftung.
Die zur Erstellung der Webseite dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten elektronischen Daten dürfen von diesem ausschliesslich für diese Webseite verwendet werden, jede anderweitige Verwendung auch von Teilen (wie z.B.: Code, Skripte, Tools, Stylesheets,...) ist untersagt
4. Leistung:
Alle Leistungen von mahatio :: communication concept erfolgen gegen Entgelt. Von der Leistung umfasst sind die im schriftlichen Auftrag genau festgelegten und definierten Leistungen. Sämtliche darüber hinausgehend gewünschte und allenfalls gesondert in Auftrag gegebenen Leistungen sind gesondert zu honorieren. Sollten für die Honorierung dieser Leistungen keine Vereinbarungen getroffen werden, so gilt ein Stundensatz von Euro 75,- (exkl. gesetzlicher Mwst.) als vereinbart. Informationen, notwendige Muster und technische Voraussetzungen die für die Auftragserfüllung notwendig sind, sind vom Auftraggeber unentgeltlich und zeitgerecht zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen der Leistungserfüllung, welche aufgrund des Nichtvorhandenseins dieser Voraussetzungen entstehen, liegen nicht im Verantwortungsbereich von mahatio :: communication concept, sondern beim Auftraggeber. Entscheidungen über vorgelegte Zwischenergebnisse sind prompt zu treffen.
mahatio :: communication concept ist nicht verpflichtet Teilausführungen eines Gesamtauftrages auszuführen und eine Unterbrechung der Arbeit zu akzeptieren. Dem Zeitpunkt der Mitteilung von mahatio :: communication concept an den Auftrageber, dass die entsprechende vereinbarte Leistung erbracht wurde und zur Übergabe an den Auftraggeber bereitsteht, gilt als Erfüllung der beauftragten Leistung und löst die Fälligkeit des vereinbarten Honorars aus.
Betreffend der Auftragserteilung in Bezug auf die Erstellung einer Webseite liegt es, sofern nicht anders vereinbart, in der Verantwortung des Auftraggebers alle für die Durchführung des erteilten Auftrages notwendigen technischen Voraussetzungen auf einem Hosting Server oder lokalen Geräten des Auftraggebers zu schaffen. Einrichtung, Konfiguration und Wartung von Hard- und Software, die zum Betrieb einer Webseite notwendig sind, liegen nicht im Verantwortungsbereich von mahatio :: communication concept. Ausgenommen davon sind Leistungen, welche spezifisch im Leistungsumfang des Auftrages angeführt sind. Sollte durch mahatio :: communication concept mit dem Auftraggeber die Vermittlung der Leistungen eines Web-Hosting-Anbieters vereinbart werden, so wird diesbezüglich fremde Leistung auf eigene Rechnung vermittelt und mahatio :: communication concept übernimmt keine Haftung für die fremdvermittelte Leistung. Der diesbezügliche Vertragspartner ist der jeweilige vermittelte Vertragspartner.
5. Übergabe - Leistungsfrist:
mahatio :: communication concept verpflichtet sich, den Übergabetermin des zu schaffenden Werkes gewissenhaft einzuhalten, wobei er höhere Gewalt oder den Verzug durch in Auftrag gegebene Fremdleistungen nicht zu vertreten hat. Die Vereinbarung eines Fixgeschäftes im Sinne des ABGB bedarf der Schriftform. Verzögerungen in der Bereitstellung von Unterlagen und Entscheidungen verschieben im gleichen Maß die Übergabetermine, erhebliche Unterbrechungen entbinden mahatio :: communication concept vom vereinbarten Liefertermin.
6. Haftung:
Die Haftung von mahatio :: communication concept trifft die Pflicht, den mahatio :: communication concept erteilten Auftrag sorgfältig und gewissenhaft zu erfüllen. mahatio :: communication concept haftet nicht für Fehler die auf einer leichten Sorgfaltswidrigkeit beruhen. Für die Folgen grober Fahrlässigkeit hat mahatio :: communication concept bis zur Höhe des Honorars (ohne Nebenkosten und Umsatzsteuer) einzustehen. Ein darüber hinaus gehender Schaden kann geltend gemacht werden, wenn dieser vorsätzlich durch mahatio :: communication concept verschuldet wurde. Mängel sind unverzüglich mahatio :: communication concept unter Aufforderung zu deren Behebung innerhalb angemessener Frist anzuzeigen. Für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und Ausarbeitungen übernimmt mahatio :: communication concept keine Haftung. Ebenso haftet mahatio :: communication concept nicht für die Richtigkeit von Text und Bild, wenn Arbeiten vom Auftraggeber genehmigt wurden oder eine Vorlage zur Kontrolle dem Auftraggeber zumindestens angeboten wurde. Die vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen (Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden von mahatio :: communication concept unter der Annahme verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist und bei Bearbeitung oder Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden.
Nach Erstellung der beauftragten Arbeiten zur Erstellung der Webseite erfolgt eine Freischaltung derselben durch mahatio :: communication concept.auf einem vom Auftraggeber spezifizierten Hosting Server eines Drittleisters oder eines Webservers des Auftraggebers. Ab dem Zeitpunkt, ab welchem sich die in Auftrag gegebene und bestellte Dienstleistung sohin auf dem vom Auftraggeber spezifizierten Hosting Server eines Drittleisters oder eines Webservers des Auftraggebers befindet und funktionsfähig ist, geht die Verantwortung der Inhalte auf den Auftraggeber über, insbesondere übernimmt mahatio :: communication concept keine Verantwortung und Haftung für notwendige, durch den Auftrageber regelmäßig zu erstellende Datensicherungen.
Wird die Wartung der Webseite im Auftrag nicht durch mahatio :: communication concept durchgeführt, so wird für Veränderungen der Webseite, bzw. durch die eigene Wartung oder Teilwartung verursachten Mängel keinerlei Gewähr geleistet.
Weiters von der Haftung ausgeschlossen sind Veränderungen an den Webdateien, bzw. den diesbezüglichen Computerprogrammen, die durch Viren, oder durch eine Hackerattacke ausgelöst werden.
7. Honorar und Fälligkeit:
Grundsätzlich gelten die im Auftrag vereinbarten Honorare für die dort angeführten Leistungen. Im Zweifel bzw. für Leistungen, die nicht explizit im Auftrag angeführt sind, gilt ein Stundensatz von Euro 75,- (exkl. gesetzlicher Mwst.) als vereinbart. Das Gesamthonorar ist spätestens mit der durch mahatio :: communication concept angebotenen Übergabe des Werkes fällig. Wird das beauftragte Werk in Teilen zur Übergabe bereitgestellt, so sind entsprechende Honorarteile und Nebenkosten jeweils zu diesen Zeitpunkten fällig. Bei Zahlungsverzug gelten ab Fälligkeit 12% Zinsen p.a. als vereinbart. Befindet sich der Auftraggeber mit der Bezahlung eines fälligen Betrages in Verzug, so ist mahatio :: communication concept nicht verpflichtet weitere Leistungen bis zur Begleichung dieses aushaftenden Betrages zu erbringen.
8. Auftragsdauer - Erfüllung - Kündigung:
Aufträge zur Schaffung einzelner Werke sind bei Übergabe erfüllt. Rahmen- oder Betreuungsverträge enden mit dem vertraglich vereinbarten Datum. mahatio :: communication concept ist berechtigt vom Vertrag zurück zu treten, wenn der Auftraggeber die ihm obliegende Mitwirkungspflicht grob vernachlässigt oder mit der Bezahlung eines fällig gestellten Betrages in Verzug ist. Dies setzt die Androhung des Rücktrittes und Setzen einer 14-tägigen Nachfrist voraus.
9. Erfüllungsort - Gerichtsstand - anwendbares Recht:
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird die Zuständigkeit der Innsbrucker Gerichte vereinbart. Hinsichtlich der gesamten Rechtsbeziehung wird die Anwendbarkeit österreichischen Rechtes ausdrücklich vereinbart.
10. Allgemeine Bestimmungen:
Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
